Kurz gesagt
- KYC («Know Your Customer») heisst: Ein Anbieter muss wissen, wer seine Kundinnen und Kunden sind, und ihre Identität prüfen.
- AML («Anti-Money Laundering») steht für alle Regeln gegen Geldwäscherei.
- In der Schweiz gilt dafür das Geldwäschereigesetz. Anbieter, die sich nicht daran halten, riskieren Bussen oder ein Verbot.
Know Your Customer (KYC)
Spätestens wenn du dich bei einer Plattform oder App für den Kauf von Bitcoin registrierst, begegnet dir der Begriff KYC – auf Deutsch «Kenne deinen Kunden». Bevor du kaufen kannst, musst du deine Identität nachweisen. In der Schweiz geschieht das in der Regel mit einem amtlichen Ausweis mit Foto: Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis.
Für die Prüfung gibt es verschiedene Verfahren:
- Dokumente hochladen: Du lädst ein Foto deines Ausweises hoch oder schickst eine Kopie. Das ist heute eher die Ausnahme.
- Video- oder Online-Identifizierung: In einem Videoanruf oder in der App prüft der Anbieter die Sicherheitsmerkmale deines Ausweises und vergleicht dein Gesicht mit dem Foto. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat dafür genaue Regeln festgelegt. Das ist heute das häufigste Verfahren.
- Identifizierung über das Bankkonto: Bei manchen Anbietern dient eine Überweisung von deinem eigenen Schweizer Bankkonto als Teil der Identifizierung, weil deine Bank dich bereits geprüft hat.
Warum KYC?
KYC schützt den Anbieter vor Betrug, Geldwäscherei und anderen illegalen Machenschaften – und ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz gilt das Geldwäschereigesetz (GwG) für alle Finanzintermediäre – also auch für Anbieter, die Bitcoin gegen Franken tauschen, aufbewahren oder überweisen. Sie müssen entweder von der FINMA beaufsichtigt oder einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sein, die die Einhaltung kontrolliert.
Bekämpfung der Geldwäscherei (AML)
AML ist der Oberbegriff für alle Regeln und Gesetze, die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verhindern sollen. KYC ist ein Teil davon. Zu den Pflichten der Anbieter in der Schweiz gehören unter anderem:
- Identifizierung: Der Anbieter stellt fest, wer du bist, und bei Firmen, wer wirtschaftlich dahintersteht. Für einzelne Wechselgeschäfte mit Kryptowährungen ohne dauernde Kundenbeziehung hat die FINMA die Schwelle 2021 von 5'000 auf 1'000 Franken gesenkt; darüber musst du dich ausweisen.
- Herkunft der Gelder: Bei grösseren oder ungewöhnlichen Beträgen kann der Anbieter fragen, woher das Geld stammt, und Belege verlangen.
- Überweisungen an eigene Wallets: Schweizer Anbieter verlangen oft einen Nachweis, dass die Wallet, an die du Bitcoin abziehst, wirklich dir gehört – etwa durch eine kleine Testüberweisung oder eine digitale Signatur mit deiner Wallet. Grundlage sind die Vorgaben der FINMA für den Zahlungsverkehr auf der Blockchain.
- Meldepflicht: Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei muss der Anbieter die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundes informieren.
Die Kehrseite von KYC
Die meisten Menschen haben kein Problem damit, sich zu registrieren – bei einer Bank ist das ja auch selbstverständlich. Trotzdem lohnt es sich, vorsichtig zu sein, wem du deine Daten anvertraust, gerade bei kleinen oder wenig bekannten Anbietern. Ausweiskopien und Selfies sind für Kriminelle wertvoll, und Datenlecks gab es auch bei grossen Plattformen:
- Bei der Börse Binance tauchten 2019 Ausweis- und Passfotos von Kundinnen und Kunden im Internet auf.
- Bei Coinbase gaben 2025 bestochene Mitarbeitende eines Dienstleisters Kundendaten an Kriminelle weiter.
Wer seine Daten einmal preisgegeben hat, kann sie nicht mehr zurückholen – und wer als Bitcoin-Besitzer bekannt ist, wird leichter zur Zielscheibe.
Bitcoin kaufen mit möglichst wenig Daten
Ganz ohne Identifizierung Bitcoin zu kaufen, ist in der Schweiz nur noch begrenzt möglich. Ein paar Möglichkeiten, die Datenspur kleiner zu halten:
- Anbieter sorgfältig wählen: Grosse, etablierte und in der Schweiz beaufsichtigte Anbieter investieren in der Regel mehr in Datenschutz und Sicherheit als kleine.
- Anbieter mit schlanker Identifizierung: Einige Schweizer Kauf-Apps verlangen für kleinere Beträge keine vollständige Video-Identifizierung, sondern nutzen dein Bankkonto zur Bestätigung. Viele bieten auch Sparpläne an. Die App, die ich empfehle, findest du auf der Bitcoin-Seite.
- Dezentrale Börsen: Auf dezentralen Handelsplätzen wie Bisq handeln Privatpersonen direkt miteinander, ohne zentralen Anbieter und ohne Registrierung. Das ist allerdings umständlicher und eher etwas für Fortgeschrittene.
- Bitcoin-Automaten: In vielen Schweizer Städten gibt es Bitcoin-Automaten, die mehr Privatsphäre bieten als eine Plattform. Auch dort gelten aber die Identifizierungsschwellen, und die Gebühren sind meist deutlich höher als bei Apps und Börsen. Standorte findest du zum Beispiel auf coinatmradar.com.
Wichtig: Wer Bitcoin ohne Identifizierung kauft, muss später beim Verkauf über einen regulierten Anbieter unter Umständen die Herkunft nachweisen. Und in der Steuererklärung gehören alle Bitcoin angegeben – unabhängig davon, wie du sie gekauft hast. Mehr zu den Steuern in Bitcoin verstehen.